Nachlassplanung Kanada

Viele Anleger verfügen sowohl in Deutschland als auch in Kanada über größere Vermögen in Form von Immobilien oder Wertpapieranlagen. Bei der (dringend empfohlenen) Nachlassplanung ergeben sich allerdings komplexe Fragestellungen hinsichtlich der anwendbaren Rechtsordnung, einer professionellen und durchsetzungsfähigen Nachlassabwicklung und der zu zahlenden Steuern. 

Hier gilt es, den Einzelfall jeweils genau zu prüfen. Das anzuwendende Recht ist z.B. abhängig von der jeweiligen kanadischen Provinz und der Art des Vermögens (bewegliches oder unbewegliche Vermögen). Aber auch der letzte Wohnsitz des Erblassers und dessen Staatsangehörigkeit kann eine Rolle spielen. Das anzuwendende Güterrecht und das materielle Erbrecht können das wirtschaftliche Resultat einer Erbauseinandersetzung stark beeinflussen. 

In den kanadischen „Common-Law“-Provinzen ist zudem zwingend die Rolle eines „Administrators“ vorgesehen, ähnlich der eines deutschen Testamentsvollstreckers. Sollte der Erblasser allerdings keinen persönlichen Repräsentanten als „Executor“ testamentarisch bestimmen, bestimmt der Staat zwingend einen „Administrator“. Diesem Erbschaftsverwalter obliegt dann die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses unter Beachtung der testamentarisch niedergelegten Bestimmungen. 

Letztlich ist auch die steuerliche Seite zu berücksichtigen. Zwar kennt das kanadische Steuersystem keine Erbschaftssteuer, aber der Erbfall wird als „Veräußerung“ fingiert, was eine kanadische Kapitalgewinnsteuer auslösen kann. Diese ist in Deutschland nicht anrechenbar und gem. BHF-Urteil nur als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen. 

Eine frühzeitige Analyse der rechtlichen und steuerlichen Situation und eine professionelle Nachlassplanung mit erfahrenen Spezialisten ist entscheidend, damit aus dem „Traum von Kanada“ kein Alptraum für die Erben und Begünstigten wird.